(1) In Verfahren, die nur durch Antrag eingeleitet werden, schuldet die Kosten, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies gilt nicht
- 1.
- für den ersten Rechtszug in Gewaltschutzsachen und in Verfahren nach dem EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz,
- 2.
- im Verfahren auf Erlass einer gerichtlichen Anordnung auf Rückgabe des Kindes oder über das Recht zum persönlichen Umgang nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz,
- 3.
- für einen Minderjährigen in Verfahren, die seine Person betreffen, und
- 4.
- für einen Verfahrensbeistand.
(2) Die Gebühr für den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs schuldet jeder, der an dem Abschluss beteiligt ist.
Fachbeiträge • 3
- 1. Volljährigenadoption: Keine sittliche Rechtfertigung für die Annahme eines Anzunehmenden, der älter ist, als der AnnehmendeEingeschränkter ZugriffChristine Gerlach · www.hans.de · 29. März 2024
- 2. AGS 07/2019, Die Haftung von Streitgenossen für die Geri ... / II. Die Haftung bei StreitgenossenEingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Juli 2019
- 3. # 18/16Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 18. Oktober 2016
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 16/6308 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)Bundestag Drucksachen · 7. September 2007
- 2. 17/11471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)Bundestag Drucksachen · 14. November 2012
- 3. 18/2955 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2014
- 4. 18/6985 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 9. Dezember 2015
- 5. 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026