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31. Dezember 2015
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15. Dezember 2023
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31. Dezember 2024
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(1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen, die nur so weit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft hat oder auf die neuen Aktien (Bezugsaktien) einräumt (bedingte Kapitalerhöhung).
(2) Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur zu folgenden Zwecken beschlossen werden:
- 1.
- zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten auf Grund von Wandelschuldverschreibungen;
- 2.
- zur Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen;
- 3.
- zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens im Wege des Zustimmungs- oder Ermächtigungsbeschlusses.
(3) Der Nennbetrag des bedingten Kapitals darf sechzig vom Hundert und der Nennbetrag des nach
- 1.
- Absatz 2 Nummer 1 beschlossenen Kapitals die Hälfte,
- 2.
- Absatz 2 Nummer 3 beschlossenen Kapitals zwanzig vom Hundert
(4) Ein Beschluß der Hauptversammlung, der dem Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung entgegensteht, ist nichtig.
(5) Die folgenden Vorschriften über das Bezugsrecht gelten sinngemäß für das Umtauschrecht.
Fachbeiträge • 125
- 1. Aktienoptionsprogramme im Arbeitsrecht: Rechte, Pflichten und rechtliche Fallstricke verständlich erklärtEingeschränkter ZugriffSönke Höft · www.ra-hoeft.de · 2. September 2025
- 2. Recht - Aktienrecht wird reformiertEingeschränkter Zugriffwww.bdp-team.de · 24. Juni 2020
- 3. Bedingte KapitalerhöhungEingeschränkter Zugriffwww.gk-law.de · 19. April 2023
- 4. Formwechsel GmbH zu AG: VoraussetzungenEingeschränkter ZugriffDr. Tobias Mayer, Ll.M · www.bms-rechtsanwaelte.de · 28. Mai 2026
- 5. WandelschuldverschreibungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. August 2022
- 6. MindestausgabebetragEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. August 2009
- 7. Online-Dossier: Listing Act, Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) und Standortfördergesetz (StoFöG)Eingeschränkter ZugriffOnline-Redaktion · https://www.otto-schmidt.de/ · 4. September 2026
- 8. Aktienoptionsprogramme im Arbeitsrecht: Rechte, Pflichten und rechtliche Fallstricke verständlich erklärtEingeschränkter ZugriffTrixi Hoferichter · www.arbeitsrecht.services · 24. September 2025
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023
- 2. 20/9363 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 15. November 2023