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6. Januar 2026
6. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer schriftlich zu einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz verpflichtet haben, der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, den sie sonst zu leisten hätten. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten. Die Verpflichtung ist bei einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz gegenüber einem Träger zu übernehmen, der nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassen ist, und bei einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz gegenüber dem Bund vertreten durch das Bundesamt.
(2) Die in Absatz 1 Satz 3 Genannten sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.
(3) Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst gemäß Absatz 1 geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Berücksichtigung von Übergangszeiten bei Ableistung eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen JahresEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 2. Die juristische Presseschau vom 4. Juni 2026: BGH zu Rückkehrpflicht für UberEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 4. Juni 2026
- 3. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 21/3076 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1853, 21/2581 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut,Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/1488 - Streichung der Wehrpflicht aus dem GrundgesetzBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 2. 21/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025