Version
18. Dezember 2015
18. Dezember 2015
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
Fachbeiträge • 108
- 1. Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Hausdurchsuchung wirtschaftliche Verhältnisse feststellenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 28. Dezember 2023
- 3. Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung wegen BeleidigungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 22. November 2023
- 5. Durchsuchungsanordnung auf Basis anonymer Anzeigen über ein HinweisgebersystemEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 4. Oktober 2023
- 6. StPO: Begründung der BeschuldigteneigenschaftEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 7. Anonymer Hinweis als Anfangsverdacht für eine DurchsuchungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 12. Dezember 2025
- 8. StRR-Kompakt StRR_2025_11Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 17. November 2025