(1) Bei der Haftprüfung wird auf Antrag des Beschuldigten oder nach dem Ermessen des Gerichts von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden.
(2) Ist gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, so kann auch im Beschwerdeverfahren auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden werden.
(3) Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, so hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn die Untersuchungshaft mindestens drei Monate und seit der letzten mündlichen Verhandlung mindestens zwei Monate gedauert hat.
(4) Ein Anspruch auf mündliche Verhandlung besteht nicht, solange die Hauptverhandlung andauert oder wenn ein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt.
(5) Die mündliche Verhandlung ist unverzüglich durchzuführen; sie darf ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht über zwei Wochen nach dem Eingang des Antrags anberaumt werden.
Fachbeiträge • 108
- 1. Haftprüfung oder Haftbeschwerde? Unterschied und AblaufEingeschränkter ZugriffDr. Heiko Löw · www.anwalt-loew.de · 5. Oktober 2026
- 2. Pflichtverteidiger selbst wählen: §§ 140 ff. StPOEingeschränkter ZugriffDr. Heiko Löw · www.anwalt-loew.de · 5. Oktober 2026
- 3. Ablauf und Verhaltenstipps vom RechtsanwaltEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 16. Juli 2016
- 4. Erlass eines HaftbefehlsEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 6. September 2023
- 5. Was tun bei Verhaftung? - Hilfe bei Verhaftung durch StrafverteidigerEingeschränkter ZugriffDr. Matthias Lang · www.langrechtsanwalt.com · 22. Dezember 2024
- 6. Rechtsanwalt Strafrecht Strafverteidiger StrafverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.reeb-strafrecht.de · 25. August 2020
- 7. Fachanwälte für Strafrecht - Page 10Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 30. April 2014
- 8. Suchergebnisse für PotsdamEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 30. August 2013
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/30800 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 21. Juni 2021