(1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig; § 135 gilt entsprechend. Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden.
(2) Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleibt die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, daß den Zeugen an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft. Wird der Zeuge nachträglich genügend entschuldigt, so werden die getroffenen Anordnungen unter den Voraussetzungen des Satzes 2 aufgehoben.
(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.
Fachbeiträge • 173
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Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/12649 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12102 - Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2017Bundestag Drucksachen · 2. Juni 2017
- 2. 18/12660 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12437 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Frage der inneren Sicherheit 2017Bundestag Drucksachen · 6. Juni 2017
- 3. 18/11277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des StrafverfahrensBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 4. 19/13837 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im JugendstrafverfahrenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 5. 19/23568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der WirtschaftBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 6. 19/23492 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 7. 21/1538 - Antrag: Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesBundestag Drucksachen · 9. September 2025
- 8. 21/1854 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 29. September 2025