Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. August 2001
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1. Januar 2005
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22. Dezember 2018
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
- 1.
- der Verlobte des Beschuldigten;
- 2.
- der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
- 2a.
- der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
- 3.
- wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.
(3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.
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Öffentliche Quellen • 8
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- 2. 20/11312 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur TatprovokationBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 3. 20/11787 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10942, 20/11307, 20/11468 Nr. 3 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-MusterverfahrensgesetzesBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024
- 4. 20/14247 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Polizei beim Deutschen Bundestag (BundestagspolizeiG - BTPolG)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 5. 21/6214 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale ProzessbegleitungBundestag Drucksachen · 3. Juni 2026
- 6. 21/7557 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition als VerbrechenBundestag Drucksachen · 12. August 2026
- 7. Merkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in SteuerstrafsachenBMF Schreiben · 15. Juni 2022
- 8. Zwischenstaatliche Rechtshilfe in SteuerstrafsachenBMF Schreiben · 16. November 2006