Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. April 2004
1. April 2004
>
Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
19. Februar 2005
19. Februar 2005
>
Version
1. Oktober 2009
1. Oktober 2009
>
Version
1. Juli 2011
1. Juli 2011
>
Version
1. September 2013
1. September 2013
>
Version
28. September 2013
28. September 2013
>
Version
1. Januar 2014
1. Januar 2014
>
Version
31. Dezember 2015
31. Dezember 2015
>
Version
15. Oktober 2016
15. Oktober 2016
>
Version
10. November 2016
10. November 2016
>
Version
13. Dezember 2019
13. Dezember 2019
>
Version
1. Januar 2021
1. Januar 2021
>
Version
3. August 2024
3. August 2024
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er
- 1.
- durch ein Verbrechen nach den §§ 177, 232 bis 232b und 233a des Strafgesetzbuches oder durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches verletzt ist,
- 1a.
- durch eine Straftat nach § 184j des Strafgesetzbuches verletzt ist und der Begehung dieser Straftat ein Verbrechen nach § 177 des Strafgesetzbuches oder ein besonders schwerer Fall eines Vergehens nach § 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches zugrunde liegt,
- 2.
- durch eine versuchte rechtswidrige Tat nach den §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches oder, sofern auch hier ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der verfahrensgegenständlichen Tat und der Rechtsgutverletzung besteht, nach den §§ 6 bis 8, 11 sowie 12 des Völkerstrafgesetzbuches, die sich gegen das Leben richtet, verletzt ist oder wenn er Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten (§ 395 Absatz 2 Nummer 1) ist,
- 3.
- durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 226a, 234 bis 235, 238 bis 239b, 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist, das bei ihm zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat oder voraussichtlich führen wird,
- 4.
- durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 174 bis 182, 184i bis 184k und 225 des Strafgesetzbuchs verletzt ist und er zur Zeit der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte oder seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann,
- 5.
- durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 221, 226, 226a, 232 bis 235, 237, 238 Absatz 2 und 3, §§ 239a, 239b, 240 Absatz 4, §§ 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist und er bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder
- 6.
- durch ein Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verletzt ist, das ihn nach § 395 Absatz 1 Nummer 4a zur Nebenklage berechtigt.
(2) Liegen die Voraussetzungen für eine Bestellung nach Absatz 1 nicht vor, so ist dem Nebenkläger für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Antrag Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, wenn er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist. § 114 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz sowie Absatz 2 und § 121 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden.
(3) Anträge nach den Absätzen 1 und 2 können schon vor der Erklärung des Anschlusses gestellt werden. Über die Bestellung des Rechtsanwalts, für die § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3 entsprechend gilt, und die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entscheidet der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts.
Fachbeiträge • 185
- 1. Koll & Tamrzadeh RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 23. September 2026
- 2. Nebenklage im Strafverfahren: Ihre Rechte schützen, Ihre Stimme wirksam vertreten lassenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Uwe Martens · www.recht-hilfreich.de · 18. August 2026
- 3. Sexueller Missbrauch durch den Vater: Warum eine Nebenklage auch Jahre später entscheidend sein kannEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Uwe Martens · www.recht-hilfreich.de · 20. August 2026
- 4. Opfervertretung durch StrafverteidigerEingeschränkter Zugriffwww.strafverteidiger-hamburg.com · 2. August 2026
- 5. Psychosoziale Prozessbegleitung - Reform 2026: Chancen und Schwachstellen des RegierungsentwurfsEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-elster.de · 14. April 2026
- 6. Strafrechtliche Beiordnung umfasst auch AdhäsionsverfahrenEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 19. November 2011
- 7. Rechtsanwaltskanzlei SchütteEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaltskanzlei-schuette.de · 7. Mai 2024
- 8. Nebenklage bei gefährlicher Körperverletzung: Ihre RechteEingeschränkter ZugriffSvenja Killet – Rechtsanwältin Für Arbeitsrecht, Fachanwältin Für Strafrecht · www.kanzleihk.de · 10. Februar 2026
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 20/14218 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechtsanpassungen bei MinderjährigenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2024
- 2. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 3. 20/14257 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des StrafrechtsBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 4. 20/11661 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9471, 20/10015, 20/10131 Nr. 1.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 5. Juni 2024
- 5. 20/9471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 6. 21/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in HochrisikofällenBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 7. 21/1973 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1708 - Berichte über mögliche Versäumnisse der Polizei und verzögerte Ermittlungen in einem Fall sexualisierter Gewalt und Fragen nach strukturellen KonsequenzenBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2025
- 8. 21/1829 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1622 - Ehrenamt und SchutzBundestag Drucksachen · 25. September 2025