Version
1. November 2000
1. November 2000
>
Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Fahndungen nach § 131a Abs. 1 und 2 bedürfen der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
(2) In Fällen andauernder Veröffentlichung in elektronischen Medien sowie bei wiederholter Veröffentlichung im Fernsehen oder in periodischen Druckwerken tritt die Anordnung der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) nach Absatz 1 Satz 1 außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von dem Richter bestätigt wird. Im Übrigen treten Fahndungsanordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von der Staatsanwaltschaft bestätigt werden.
Fachbeiträge • 6
- 1. Erfolge und Grenzen der Online-Fahndung bei FacebookEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/
- 2. Fahndungsfotos: Voraussetzungen und DatenschutzrisikenEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 16. Dezember 2019
- 3. Fahndung über das Internet / Facebook: Sind die §§ 131 ff. StPO noch verfassungsgemäß?Eingeschränkter ZugriffGastautor · https://juraexamen.info/ · 21. Mai 2015
- 4. Internet ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Christoph Werkmeister · https://juraexamen.info/ · 23. Juli 2020
- 5. Fahndung ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 21. Mai 2015
- 6. Verfassungsmäßigkeiit ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 21. Mai 2015