Version
14. August 2002
14. August 2002
>
Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
1. Juli 2005
1. Juli 2005
>
Version
1. Januar 2008
1. Januar 2008
>
Version
24. August 2017
24. August 2017
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Abs. 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat, so dürfen durch technische Mittel
- 1.
- die Gerätenummer eines Mobilfunkendgerätes und die Kartennummer der darin verwendeten Karte sowie
- 2.
- der Standort eines Mobilfunkendgerätes
(2) Personenbezogene Daten Dritter dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Absatz 1 unvermeidbar ist. Über den Datenabgleich zur Ermittlung der gesuchten Geräte- und Kartennummer hinaus dürfen sie nicht verwendet werden und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen.
(3) § 100a Abs. 3 und § 100e Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 gelten entsprechend. Die Anordnung ist auf höchstens sechs Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als sechs weitere Monate ist zulässig, soweit die in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen fortbestehen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Änderungen durch das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“Eingeschränkter ZugriffDetlef Burhoff · https://mkg-online.de/ · 25. Februar 2020
- 4. Konkrete Normenkontrolle ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Maximilian Schmidt · https://juraexamen.info/ · 23. März 2017
- 5. Schema: Konkrete Normenkontrolle, Art. 100 GGEingeschränkter ZugriffRedaktion · https://juraexamen.info/ · 23. März 2017
- 6. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 13. Juli 2017