(1) Eine Verbandsklage ist nur zulässig, wenn die klageberechtigte Stelle nachvollziehbar darlegt, dass
- 1.
- von der Abhilfeklage Ansprüche von mindestens 50 Verbrauchern betroffen sein können oder
- 2.
- von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens 50 Verbrauchern abhängen können.
(2) Eine Verbandsklage ist unzulässig, wenn sie von einem Dritten finanziert wird,
- 1.
- der ein Wettbewerber des verklagten Unternehmers ist,
- 2.
- der vom verklagten Unternehmer abhängig ist,
- 3.
- dem ein wirtschaftlicher Anteil an der vom verklagten Unternehmer zu erbringenden Leistung von mehr als 10 Prozent versprochen ist oder
- 4.
- von dem zu erwarten ist, dass er die Prozessführung der klageberechtigten Stelle, einschließlich Entscheidungen über Vergleiche, zu Lasten der Verbraucher beeinflussen wird.
(3) Mit Klageeinreichung hat die klageberechtigte Stelle dem Gericht die Herkunft der Mittel, mit denen die Klage finanziert wird, offenzulegen. Wird die Klage durch einen Dritten finanziert, sind darüber hinaus die mit dem finanzierenden Dritten getroffenen Vereinbarungen offenzulegen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Finanzierung der Klage erst nach Klageeinreichung erfolgt.
Fachbeiträge • 37
- 1. Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG wurde am 7. Juli 2023 im Bundestag beschlossenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 11. Juli 2023
- 2. Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG hat am 29. September 2023 den Bundesrat passiertEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 16. Oktober 2023
- 3. BGH klärt wichtige Streitfrage zum kollektiven Rechtsschutz (BGH, Urteil vom 11.09.2024 - I ZR 168/23)Eingeschränkter ZugriffDaniel Latta · www.luther-lawfirm.com · 23. September 2026
- 4. Neues Gesetz zur AbhilfeklageEingeschränkter ZugriffJens Schmidt · www.se-legal.de · 5. September 2023
- 5. Ausweitung des Verbandsklagerechts auf Unterlassungs- und AbhilfeklagenEingeschränkter ZugriffDr. Manuela Martin · www.ebnerstolz.de · 25. Juli 2024
- 6. Die Abhilfeklage - Ein neues Kapitel für Massenverfahren?Eingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 13. Juli 2023
- 7. Dispute Resolution Update - Die Abhilfeklage kommt: Bundesrat verzichtet auf EinspruchEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 10. Oktober 2023
- 8. Der neue Verbraucherschutz: die Abhilfeklage ist endlich da!Eingeschränkter ZugriffBlog News · www.sbs-legal.de · 11. September 2023
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 2. 20/12265 - Unterrichtung: Fünfundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2024Bundestag Drucksachen · 8. Juli 2024
- 3. 20/6878 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) - Drucksache 20/6520 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 4. 20/7631 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6520, 20/6878 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 5. 21/7150 - Unterrichtung: 26. Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte WirtschaftspolitikBundestag Drucksachen · 18. Juli 2026