(1) Führen die Eisenbahnen des Bundes oder andere Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden durch, so können auch sie aus den nach § 10 Abs. 1 zur Verfügung stehenden Mitteln Investitionszuschüsse erhalten. Dies gilt auch für Investitionen in die Elektrifizierung und Reaktivierung von Schienenstrecken des Schienenpersonennahverkehrs. Vorhaben der Grunderneuerung sind ausgeschlossen. Die §§ 2, 3, 4, 9 und 10 Absatz 1 sowie die §§ 12 und 14 gelten sinngemäß. Für Anlagen vorhandener S-Bahnen gilt auch § 2 Abs. 3.
(2) Bei Investitionen in Nahverkehrsvorhaben, die Bestandteil des Ausbauumfangs von Großknotenprojekten oder Maßnahmen für den Deutschlandtakt gemäß der Anlage zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sind und im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans positiv bewertet worden sind, ist die Förderung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zulässig. Die §§ 3 und 4 Absatz 2 bis 4, die §§ 9 und 10 Absatz 1 sowie die §§ 12 und 14 gelten sinngemäß. Die Voraussetzungen gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe b und gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe c bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Voraussetzung gemäß § 3 Nummer 2 gelten als erfüllt.
(3) Die Förderung von Vorhaben nach den Absätzen 1 und 2 bedarf der Zustimmung des beteiligten Landes.
Fachbeiträge • 4
- 1. GemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzEingeschränkter ZugriffMtr Legal Rechtsanwälte · www.mtrlegal.com · 5. August 2025
- 2. Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 8. Februar 2021
- 3. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 4. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/11268 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11088 - Anmeldung von Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs zur Förderung mit Bundesmitteln über das GemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzBundestag Drucksachen · 21. Februar 2017
- 2. 18/11520 - Kleine Anfrage: Finanzierung der zweiten Stammstrecke in München mit Bundesmitteln über das GemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzBundestag Drucksachen · 8. März 2017
- 3. 18/11924 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11520 - Finanzierung der zweiten Stammstrecke in München mit Bundesmitteln über das GemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 4. 19/16231 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/15408 - Umsetzung des Bundesverkehrswegeplan 2030 in BayernBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2019
- 5. 19/15621 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des GemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzesBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2019
- 6. 19/16404 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes - Drucksache 19/15621 - Stellungnahme des Bunderates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Januar 2020
- 7. 20/599 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über den Einsatz von Bundesmitteln für den Öffentlichen PersonennahverkehrBundestag Drucksachen · 8. Februar 2022
- 8. 20/12255 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juli 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Juli 2024