BGH, Urteil vom 09.12.2025 - VIa ZR 407/22
BGH 9. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger erwirbt einen gebrauchten Mercedes mit Dieselmotor (Euro 6) und macht Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. Die Klage auf Kaufpreiserstattung abzüglich Nutzungsentschädigung wird in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungsgründe
Das Berufungsgericht verneint Haftung nach §§ 826, 31 BGB sowie nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV. Der Senat hebt auf, da diese EG-Verordnungsbestimmungen Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB sind und ein Anspruch auf Differenzschaden besteht. Das Berufungsgericht hat keine Feststellungen zum Differenzschaden und zur deliktischen Haftung getroffen.

Praxishinweis
Bei unzulässigen Abschalteinrichtungen besteht ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV auf Differenzschaden. Gerichte müssen dem Kläger Gelegenheit zur Schadensdarlegung geben und deliktische Haftung prüfen. Rückverweisung zur Nachholung der Feststellungen erfolgt.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 09.12.2025 - VIa ZR 407/22
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VIa ZR 407/22
    Entscheidungsdatum : 8. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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