BGH, Beschluss vom 02.12.2025 - II ZR 134/24
OLG Köln 29. Oktober 2024
>
BGH 2. Dezember 2025

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger und Beklagte sind Kommanditisten einer KG mit Ausschlussregelung gemäß § 13 Nr. 1 GV. Kläger wird in Gesellschafterversammlung mit ¾-Mehrheit aus wichtigem Grund ausgeschlossen. Kläger klagt auf Nichtigkeitsfeststellung des Ausschlussbeschlusses, Beklagte wehren sich mit Widerklage.

Entscheidungsgründe
Das OLG hebt das Berufungsurteil auf, da das Recht der Beklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt ist. Insbesondere hat das Berufungsgericht den Vortrag der Beklagten zu angeblich unbegründeten Forderungen des Klägers unzutreffend als unzureichend substantiiert abgelehnt (§ 544 Abs. 9 ZPO). Zudem ist die Auslegung der ¾-Mehrheit nach § 13 GV zweifelhaft.

Praxishinweis
Bei Ausschlussbeschlüssen nach Gesellschaftsvertrag ist auf Gewährung rechtlichen Gehörs strikt zu achten. Substantiierter Vortrag, auch durch nachvollziehbare Anlagen, ist zu berücksichtigen. Die Berechnung der erforderlichen Stimmenmehrheit hat sich am klaren Wortlaut der Satzung zu orientieren.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge2

  • 1Verlag Dr. Otto Schmidt KGEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/

  • 2Verlag Dr. Otto Schmidt KGEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 02.12.2025 - II ZR 134/24
Gericht : BGH
Aktenzeichen : II ZR 134/24
Entscheidungsdatum : 2. Dezember 2025
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text