BGH, Beschluss vom 27.11.2025 - III ZR 110/25
OLG Celle 15. Mai 2025
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BGH 27. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger wenden sich gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren, in dem die Beklagte wegen angeblicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer Maßnahme nach Art. 20 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (LeerverkaufsVO) belangt wird. Streitwert bis 40.000 EUR.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassung der Revision erfolgt gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, da keine grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts oder Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung vorliegt. Entscheidend ist die ex-ante-Betrachtung der Maßnahme, die trotz unionsrechtlicher Zweifel vertretbar bleibt. Schuldvorwurf gegen Amtsträger scheidet bei sorgfältiger, vernünftiger Rechtsmeinungsbildung aus.

Praxishinweis
Bei Pflichtverletzungsvorwürfen gegen Amtsträger ist die ex-ante-Perspektive maßgeblich. Zweifel an unionsrechtlichen Auslegungen rechtfertigen keine Revisionszulassung, wenn die Maßnahme fachlich vertretbar und die Amtsermittlungspflicht unter Berücksichtigung von Eilbedürftigkeit und Gefahrengewicht erfolgt ist.

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    https://www.otto-schmidt.de/ · 17. Februar 2026

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 27.11.2025 - III ZR 110/25
Gericht : BGH
Aktenzeichen : III ZR 110/25
Entscheidungsdatum : 26. November 2025
Amtliche Quelle :

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