BGH, Urteil vom 16.12.2025 - VIa ZR 1237/22
BGH 16. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Wohnmobil mit Fiat-Ducato-Basisfahrzeug (Dieselmotor Euro 5). Er fordert Rückabwicklung gegen Kaufpreisabzug Nutzungsentschädigung sowie Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Die Klage war in erster und zweiter Instanz erfolglos.

Entscheidungsgründe
Das Revisionsgericht hebt die Berufungsentscheidung auf, da § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen sind. Ein Anspruch auf Differenzschadenersatz besteht, wenn das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Das Berufungsgericht hat hierzu keine Feststellungen getroffen und dem Kläger keine Gelegenheit zur Schadensdarlegung gegeben.

Praxishinweis
Bei unzulässigen Abschalteinrichtungen kann der Fahrzeugkäufer Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV wegen Differenzschaden verlangen. Gerichte müssen dem Kläger Gelegenheit zur Schadensberechnung geben und deliktische Haftung prüfen. Vollbeweis eines sittenwidrigen Handelns ist nicht erforderlich.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 16.12.2025 - VIa ZR 1237/22
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VIa ZR 1237/22
    Entscheidungsdatum : 15. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text