OLG Hamburg, Urteil vom 10.12.2025 - 5 U 104/24
LG Hamburg 27. September 2024
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OLG Hamburg 10. Dezember 2025

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt Unterlassung der Vervielfältigung seiner Fotografie durch den Beklagten zur Erstellung eines KI-Trainingsdatensatzes. Streitgegenstand ist die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung im Rahmen des automatisierten Bild-Text-Abgleichs und der Schrankenregelungen des § 44b, § 60d UrhG.

Entscheidungsgründe
Das Landgericht hält die Vervielfältigung für durch die Schranken des § 44b UrhG (Text und Data Mining) und § 60d UrhG (wissenschaftliche Forschung durch Forschungsorganisationen) gerechtfertigt. Ein wirksamer Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG lag nicht vor, da der Vorbehalt nicht maschinenlesbar war. Die Nutzung beeinträchtigt die normale Verwertung nicht ungebührlich (Drei-Stufen-Test). Ein ausschließlicher kommerzieller Einfluss Dritter auf den Beklagten wurde verneint.

Praxishinweis
Für KI-Trainingsdatensätze ist die Schranke des § 44b UrhG auch bei Bildwerken anwendbar, sofern kein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt besteht. § 60d UrhG schützt nichtkommerzielle Forschungsorganisationen auch bei Kooperationen mit Unternehmen, solange kein bestimmender Einfluss vorliegt. Revision wurde zugelassen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
OLG Hamburg, Urteil vom 10.12.2025 - 5 U 104/24
Gericht : OLG Hamburg
Aktenzeichen : 5 U 104/24
Entscheidungsdatum : 10. Dezember 2025
Amtliche Quelle :

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