LSG Hessen, Urteil vom 12.12.2025 - L 9 U 3/23
SG Frankfurt/Main 7. Dezember 2022
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LSG Hessen 12. Dezember 2025

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Sachverhalt
Der Kläger stürzt während einer Dienstreise auf dem Rückweg von einer privaten Abendveranstaltung (Late-Night-Party) zu seiner Unterkunft und verlangt Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Streit besteht über den Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGB VII.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen, da der Unfallzeitpunkt nach einer mehrstündigen privaten Unterbrechung lag, wodurch der Versicherungsschutz endgültig erloschen ist. Die Rückfahrt von der privaten Veranstaltung steht nicht mehr im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Die Kompetenzüberschreitung des Rentenausschusses führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheids.

Praxishinweis
Bei Dienstreisen endet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz durch längere private Unterbrechungen endgültig. Versicherungsschutz besteht nur für Tätigkeiten und Wege mit objektiv betrieblichem Zusammenhang (§ 2 Abs. 1, § 8 SGB VII). Private Abendveranstaltungen und deren Rückwege sind regelmäßig unversichert.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    LSG Hessen, Urteil vom 12.12.2025 - L 9 U 3/23
    Gericht : LSG Hessen
    Aktenzeichen : L 9 U 3/23
    Entscheidungsdatum : 12. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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