BVerfG, Beschluss vom 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
BVerfG 13. April 1994
>
EKMR 29. November 1995

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ein NPD-Bezirksverband, veranstaltete eine Versammlung mit dem revisionistischen Historiker David Irving. Die Behörde erließ Auflagen nach § 5 Nr. 4 VersG, um die Leugnung der Judenverfolgung im Dritten Reich zu verhindern. Die Versammlung fand trotz Auflagen statt; die Klage auf Aufhebungsverfügung wurde abgewiesen.

Entscheidungsgründe
Die Auflage ist verfassungsgemäß, da die Leugnung der Judenverfolgung als erwiesene unwahre Tatsachenbehauptung keinen Schutz aus Art. 5 Abs. 1 GG genießt. § 5 Nr. 4 VersG in Verbindung mit §§ 130, 185, 189, 194 StGB dient dem Schutz der Menschenwürde und der persönlichen Ehre der jüdischen Gemeinschaft. Die Meinungsfreiheit wird durch den Persönlichkeitsschutz gemäß Art. 5 Abs. 2 GG begrenzt. Die Gefahrenprognose für strafbare Äußerungen ist ausreichend.

Praxishinweis
Versammlungsbehördliche Auflagen nach § 5 Nr. 4 VersG sind zulässig, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbare Leugnungen der Judenverfolgung zu erwarten sind. Die Rechtsprechung bestätigt die Strafbarkeit solcher Äußerungen als Beleidigung (§ 185 StGB) und schützt damit das Persönlichkeitsrecht Dritter vor revisionistischen Äußerungen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge14

  • 1Staatskritik: „Verhöhnung des Staates“ & Politische BeleidigungenEingeschränkter Zugriff
    Kanzlei Mandic · https://www.kanzlei-mandic.de/rechtsblog/ · 15. November 2024

  • 2Die Parole "Alles für Deutschland" und § 86a StGBEingeschränkter Zugriff
    Kanzlei Mandic · https://www.kanzlei-mandic.de/rechtsblog/ · 13. Dezember 2024

  • 3Volksverhetzung: Tatbestand & StrafmaßEingeschränkter Zugriff
    Dr. Philipp Hammerich · https://www.anwalt.org/ratgeber · 27. März 2025

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Beschluss vom 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 23/94
Entscheidungsdatum : 12. April 1994
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text