BGH, Urteil vom 21.02.2013 - III ZR 266/12
BGH 21. Februar 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, ein Kleingartenverein, verlangt von dem Beklagten nach Kündigung und fehlendem Nachpächter die Zahlung von Pachtzins sowie die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht zur Weiterbewirtschaftung oder vollständigen Räumung des Kleingartens gemäß § 6 Nr. 6 des Formular-Pachtvertrags.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält die Klausel in § 6 Nr. 6 des Pachtvertrags für wirksam und nicht gemäß § 307 Abs. 1 und 2 BGB unangemessen benachteiligend. Die Pflicht zur Entfernung von Baulichkeiten und Anpflanzungen oder zur Weiterbewirtschaftung entspricht den gesetzlichen Vorgaben (§§ 546, 581, 584b BGB, § 4 BKleingG) und dem Zweck des Kleingartenpachtvertrags. Das Risiko der Nichtweiterverpachtung trägt der Pächter.

Praxishinweis
Formularvertragliche Regelungen, die bei fehlendem Nachpächter eine Weiterbewirtschaftung oder vollständige Räumung mit Kostenübernahme durch den Pächter vorsehen, sind grundsätzlich wirksam. Eine Kündigungshindernis liegt nicht vor; Einzelfallausnahmen sind über Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu prüfen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 21.02.2013 - III ZR 266/12
Gericht : BGH
Aktenzeichen : III ZR 266/12
Entscheidungsdatum : 20. Februar 2013
Amtliche Quelle :

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