BGH, Beschluss vom 27.05.2014 - 3 StR 60/14
BGH 27. Mai 2014
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BGH 7. August 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte wird wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Sie tötete ihre Schwiegereltern aus Habgier, um den Erbfall zugunsten ihres Ehemanns und der Familie zu sichern. Ein Hilfsbeweisantrag auf aussagepsychologisches Gutachten wird abgelehnt.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen. Die Ablehnung des Hilfsbeweisantrags verletzt § 244 Abs. 3 StPO nicht, da das Landgericht glaubhaft annimmt, der Zeuge habe die Fernsehsendung nicht gesehen. Die Habgier als Mordmerkmal ist gegeben, da die Tat auf eine Vermögensvorteilsverknüpfung gerichtet ist, ohne direkten Vermögenszuwachs beim Täter vorauszusetzen.

Praxishinweis
Zur Beweiswürdigung im Revisionsverfahren ist ein Austausch der Beweisthematik unzulässig. Die Habgier erfordert keine unmittelbare Vermögensmehrung beim Täter, sondern eine Verknüpfung zwischen Tötung und Vermögensvorteil, was auch bei indirekter Bereicherung ausreicht.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 27.05.2014 - 3 StR 60/14
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 3 StR 60/14
    Entscheidungsdatum : 26. Mai 2014
    Amtliche Quelle :

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