BFH, Urteil vom 13.01.2015 - IX R 22/14
FG Düsseldorf 7. Mai 2014
>
BFH 13. Januar 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin beantragt die gesonderte Feststellung verbleibender Verlustvorträge für die Jahre 2005 bis 2007 gemäß § 10d Abs. 4 EStG, nachdem die Einkommensteuerbescheide wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden können. Das Finanzamt lehnt dies mit Verweis auf die Bindungswirkung der Einkommensteuerfestsetzung ab.

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt klar, dass § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine Bindungswirkung an die Besteuerungsgrundlagen der Einkommensteuerfestsetzung nur dann begründet, wenn eine Einkommensteuerveranlagung vorliegt. Fehlt eine solche Veranlagung oder wurde sie aufgehoben, entfällt die Bindungswirkung, sodass eine gesonderte Verlustfeststellung möglich ist. Die Gesetzesbegründung bezieht sich nicht auf Fälle ohne Einkommensteuerbescheid.

Praxishinweis
Verbleibende Verlustvorträge können auch bei abgelaufener Festsetzungsfrist und fehlender Einkommensteuerfestsetzung erstmals gesondert festgestellt werden. Die Bindungswirkung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG greift nur bei bestehender Einkommensteuerveranlagung, nicht bei deren Fehlen oder Aufhebung.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge12

  • 1Aktuelles aus dem Steuer- und WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 2Aktuelles aus dem Steuer- und WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 3Aktuelle Urteile im WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 30. September 2014

Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 13.01.2015 - IX R 22/14
Gericht : BFH
Aktenzeichen : IX R 22/14
Entscheidungsdatum : 12. Januar 2015
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text