BSG, Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R
SG Augsburg 4. Oktober 2005
>
LSG Bayern 31. August 2006
>
BSG 6. Dezember 2007

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt für den Zeitraum 1.2.–31.10.2005 Arbeitslosengeld II (Alg II) als Zuschuss statt Darlehen. Die Beklagte wertet sein Erbbaurecht und Hauseigentum als verwertbares Vermögen i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II und gewährt Alg II nur als Darlehen. Das Nießbrauchrecht der Mutter schränkt die Verwertbarkeit ein.

Entscheidungsgründe
Das Gericht entscheidet zugunsten des Klägers. Vermögen ist nur verwertbar, wenn der Berechtigte die Verwertung innerhalb einer bei Antragstellung feststehenden Zeitspanne autonom herbeiführen kann (§§ 9 Abs. 4, 12 Abs. 1 SGB II). Da die Verwertung vom ungewissen Tod der Mutter abhängt, liegt keine tatsächliche Verwertbarkeit vor. Leistungen sind daher als Zuschuss zu gewähren.

Praxishinweis
Bei Vermögensgegenständen, deren Verwertung von ungewissen Ereignissen abhängt, ist die Verwertbarkeit i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II zu verneinen. Die Darlehensgewährung nach § 9 Abs. 4 SGB II setzt eine absehbare, autonome Verwertbarkeit voraus. Dies ist für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit zentral.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14/7b AS 46/06 R
    Entscheidungsdatum : 6. Dezember 2007
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text