BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
LG Landshut 15. Januar 2010
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BGH 13. Juli 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Rückzahlung eines Dispositionskredits aus einem Verbraucherdarlehensvertrag. Die Beklagte nutzte den Kredit über den vereinbarten Rahmen hinaus. Die Klägerin kündigte den Vertrag außerordentlich und mahnte im selben Schreiben. Die Beklagte bestreitet den Zugang der Kündigung.

Entscheidungsgründe
Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs aus § 607 Abs. 1 BGB aF ist gemäß § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB aF gehemmt, da die Mahnung und Fälligstellung im Kündigungsschreiben vom 20.12.2002 wirksam verbunden wurden. § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB erlaubt die gleichzeitige Fälligstellung und Mahnung, ohne den Schuldnerschutz des § 497 BGB aF zu beeinträchtigen.

Praxishinweis
Bei Verbraucherdarlehensverträgen kann die Mahnung zur Verzugseinleitung mit der Fälligstellung in einem Schreiben verbunden werden. Dies hemmt die Verjährung gemäß § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB aF. Die bloße Verbindung von Kündigung und Mahnung ist wirksam und genügt den Anforderungen des Schuldnerschutzes.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : XI ZR 27/10
    Entscheidungsdatum : 12. Juli 2010
    Amtliche Quelle :

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