BPatG, Entscheidung vom 11.11.2025 - 11 W (pat) 9/22
BPatG 11. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Anmelderin begehrt die Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses des DPMA gemäß §§ 1, 3, 4 PatG und die Erteilung eines Patents für ein Verfahren und System zur Korrektur der Additivzufuhr in Verbrennungsmotorabgasen zur NOx-Reduktion.

Entscheidungsgründe
Das Bundespatentgericht hebt den Zurückweisungsbeschluss auf, da der Gegenstand des Anspruchs 1 neu und erfinderisch ist (§§ 3, 4 PatG). Insbesondere fehlt im Stand der Technik (D1-D4) die Merkmalskombination der schrittweisen Reduzierung der Additivzufuhr bis zu einer ersten Umwandlungsrate und der darauf basierenden Korrektur, welche eine kontinuierliche Anpassung auch bei variabler Motorleistung ermöglicht.

Praxishinweis
Das Urteil bestätigt die Patentfähigkeit von Verfahren zur adaptiven Additivdosierung bei SCR-Katalysatoren unter Berücksichtigung der Sensorquerempfindlichkeit und variabler Motorbedingungen. Für Mandate im Bereich Abgasnachbehandlung ist die differenzierte Merkmalsausgestaltung zur Umgehung des Stand-der-Technik relevant.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BPatG, Entscheidung vom 11.11.2025 - 11 W (pat) 9/22
    Gericht : BPatG
    Aktenzeichen : 11 W (pat) 9/22
    Entscheidungsdatum : 10. November 2025
    Amtliche Quelle :

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