BGH, Beschluss vom 11.11.2025 - VIII ZB 68/25
AG Frankfurt/Main 23. Mai 2024
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LG Frankfurt/Main 2. September 2025
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BGH 11. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beklagte stellt Ablehnungsgesuche gegen mehrere Bundesgerichtshof-Richter und erhebt Rechtsbeschwerde sowie Wiedereinsetzungsantrag gegen Beschlüsse des Landgerichts Frankfurt am Main. Die Verfahren betreffen die Zulässigkeit der Ablehnung und der Rechtsbeschwerde.

Entscheidungsgründe
Die Ablehnungsgesuche sind nach § 78 ZPO offensichtlich unzulässig, da keine objektiven Befangenheitsgründe vorliegen. Die Rechtsbeschwerde und der Wiedereinsetzungsantrag sind gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3, § 574 Abs. 1 ZPO unzulässig, da keine anwaltliche Vertretung vorliegt und die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist.

Praxishinweis
Ablehnungsgesuche ohne konkrete Befangenheitsgründe sind offensichtlich unzulässig und werden ohne dienstliche Stellungnahmen verworfen. Rechtsbeschwerden gegen Landgerichtsentscheidungen erfordern zwingend anwaltliche Vertretung und müssen statthaft sein, sonst erfolgt Abweisung ohne weitere Begründung.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 11.11.2025 - VIII ZB 68/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VIII ZB 68/25
    Entscheidungsdatum : 10. November 2025
    Amtliche Quelle :

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