BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24
OLG Hamm 29. August 2024
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BGH 31. Juli 2025
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BGH 25. September 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, ein qualifizierter Verbraucherverein, verklagt die Beklagte wegen unzulässiger Werbung auf Instagram mit Vorher-Nachher-Bildern von medizinisch nicht indizierten Hyaluron-Unterspritzungen zur Nasen- und Kinnkorrektur. Die Beklagte bietet ästhetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit an.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass die Hyaluron-Unterspritzung einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG darstellt. Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG ist Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen für solche Eingriffe unzulässig. Das Werbeverbot dient dem Gesundheitsschutz und verletzt keine Grundrechte der Beklagten.

Praxishinweis
Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei medizinisch nicht notwendigen Hyaluron-Unterspritzungen ist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG unzulässig. Mandanten sollten auf die Einordnung solcher Behandlungen als operative Eingriffe und das damit verbundene Werbeverbot hingewiesen werden.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : I ZR 170/24
    Entscheidungsdatum : 30. Juli 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text