BFH, Entscheidung vom 18.06.2009 - V R 30/07
FG Niedersachsen 22. Februar 2007
>
BFH 21. November 2008
>
BFH 18. Juni 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH, die irreführende Eintragungsofferten versandte. Um Abmahnungen zu vermeiden, traten er und von ihm gegründete „Verlage“ als Treuhänder auf, ohne Vergütung zu erhalten. Das Finanzamt verweigerte dem Kläger den Vorsteuerabzug aus Rechnungen der GmbH für April 2000.

Entscheidungsgründe
Entscheidend war § 2 Abs. 1, § 15 UStG: Der Kläger ist kein Unternehmer, da er keine entgeltlichen Leistungen von der GmbH bezog. Die Eintragungsofferten begründen keinen steuerbaren Leistungsaustausch, da das Entgelt nicht unmittelbar für die angebotene Leistung, sondern irreführend für eine bereits erbrachte Leistung gezahlt wurde. Ein Leistungsaustausch im Sinne des UStG liegt nicht vor.

Praxishinweis
Vorsteuerabzug setzt einen entgeltlichen Leistungsaustausch voraus. Treuhandverträge ohne Vergütung begründen keine Unternehmereigenschaft. Irreführende Offerten, die Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen vortäuschen, sind umsatzsteuerlich nicht als Entgelt anzusehen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 18.06.2009 - V R 30/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : V R 30/07
    Entscheidungsdatum : 17. Juni 2009

    Vollständiger Text