BGH, Beschluss vom 03.02.2015 - 3 StR 541/14
BGH 3. Februar 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er sticht mehrfach auf das Opfer ein, zunächst ohne Tötungsvorsatz, würgt es später jedoch mit Tötungsvorsatz, um die vorangegangene Tat zu verdecken. Die Tat steht im Zusammenhang mit einer wahnhaften Belästigungswahrnehmung.

Entscheidungsgründe
Das Urteil wird aufgehoben, da das Landgericht den Zweifelssatz verletzt hat (§ 211 StGB). Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, ob der Angeklagte bereits bei den ersten Stichen Tötungsvorsatz hatte. Eine Verurteilung wegen Verdeckungsmordes setzt eine klare zeitliche Zäsur zwischen den Tathandlungen voraus, die hier nicht hinreichend belegt ist.

Praxishinweis
Bei Verdeckungsmord ist auf die sichere Feststellung des Tötungsvorsatzes bei den ersten Tathandlungen und das Vorliegen einer zeitlichen Zäsur zu achten. Zweifel sind zugunsten des Angeklagten auszulegen. Zudem ist bei verminderter Steuerungsfähigkeit die Tatbegehung differenziert zu würdigen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 03.02.2015 - 3 StR 541/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 3 StR 541/14
Entscheidungsdatum : 2. Februar 2015
Amtliche Quelle :

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