BVerwG, Urteil vom 28.03.2012 - 6 C 12/11
VG Stuttgart 18. Dezember 2008
>
VGH Baden-Württemberg 19. August 2010
>
BVerwG 27. April 2011
>
BVerwG 28. März 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, ein Zeitungsverlag, begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Photographierverbots und einer Beschlagnahmeandrohung gegen ihre Journalisten während eines SEK-Einsatzes. Die Polizei verbot Bildaufnahmen zum Schutz der Anonymität der Beamten und drohte mit Beschlagnahme.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Photographierverbots und der Beschlagnahmeandrohung. Die polizeiliche Maßnahme war formell zulässig, aber materiell unverhältnismäßig, da keine konkrete Gefahr vorlag (§§ 1, 3, 33 BW PolG; §§ 22, 23, 33 KunstUrhG). Die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) erfordert, dass Eingriffe in Bildaufnahmen erst auf der zweiten Stufe des Bildgebrauchs erfolgen, etwa durch Verständigung über Veröffentlichung, nicht durch generelles Verbot.

Praxishinweis
Polizeiliche Photographierverbote gegen Pressevertreter sind nur bei konkreter Gefahr und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Ein generelles Verbot ohne vorherige Abstimmung mit der Presse verletzt Art. 5 GG. Die Polizei muss alternative Schutzmaßnahmen prüfen, etwa Pixelung oder Herausgabe des Speichermediums zur Prüfung.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge14

  • 1Fotografieren und Filme von Polizisten & PolizeieinsätzenEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 14. April 2024

  • 2Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 3Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerwG, Urteil vom 28.03.2012 - 6 C 12/11
Gericht : BVerwG
Aktenzeichen : 6 C 12/11
Entscheidungsdatum : 27. März 2012
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text