BGH, Urteil vom 22.11.2017 - VIII ZR 83/16
AG Essen 6. Oktober 2015
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LG Essen 10. März 2016
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BGH 22. November 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verkauft ein Mobiltelefon an die Beklagte, die den Kaufpreis über PayPal entrichtet. Nach Versand behauptet die Beklagte, die Ware nicht erhalten zu haben, beantragt Käuferschutz bei PayPal, die den Kaufpreis zurückbucht. Der Kläger verlangt Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen.

Entscheidungsgründe
Der Kaufpreisanspruch erlischt mit vorbehaltloser Gutschrift auf dem PayPal-Konto des Verkäufers (§ 362 BGB). Eine Rückbuchung durch PayPal infolge Käuferschutz führt nicht zu einem rückwirkenden Erlöschen der Erfüllung, sondern zur stillschweigenden Wiederbegründung der Forderung (§ 311 Abs. 1 BGB). Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware trägt die Käuferin (§ 447 BGB). Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Parteien nicht.

Praxishinweis
Bei Kaufpreiszahlung über PayPal gilt die Leistung mit der vorbehaltlosen Gutschrift als erbracht. Erfolgt eine Rückbuchung durch Käuferschutz, entsteht die Forderung erneut. Verkäufer können trotz Rückbuchung gerichtliche Ansprüche auf Kaufpreiszahlung geltend machen, auch wenn die Ware auf dem Versandweg verloren geht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 22.11.2017 - VIII ZR 83/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 83/16
Entscheidungsdatum : 21. November 2017
Amtliche Quelle :

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