BGH, Urteil vom 26.04.2017 - VIII ZR 233/15
LG Bad Kreuznach 11. März 2015
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BGH 26. April 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger erwirbt von dem Beklagten einen gebrauchten Pkw mit Gewährleistungsausschluss und Zusicherung der Rechtsmängelfreiheit. Nach Zulassung erfährt der Kläger von einer SIS-Eintragung des Fahrzeugs als gestohlen und erklärt Rücktritt sowie Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Entscheidungsgründe
Der BGH bestätigt, dass eine SIS-Eintragung einen erheblichen Rechtsmangel (§ 435 BGB) darstellt, der Rücktrittsrechte begründet. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Rechtsmängel, wenn die Parteien ausdrücklich Rechtsmängelfreiheit vereinbaren. Zudem liegt bei Verschweigen der SIS-Eintragung Arglist vor (§ 444 BGB).

Praxishinweis
Bei Gebrauchtwagenkauf mit Gewährleistungsausschluss und Zusicherung der Rechtsmängelfreiheit bleibt die Haftung für Rechtsmängel bestehen. Verkäufer müssen über SIS-Eintragungen aufklären, andernfalls droht Rücktritt und Schadensersatz. Freizeichnungsklauseln sind eng auszulegen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 26.04.2017 - VIII ZR 233/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 233/15
Entscheidungsdatum : 25. April 2017
Amtliche Quelle :

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