BGH, Urteil vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15
OLG Stuttgart 30. September 2015
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BGH 18. Januar 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger erwirbt einen gebrauchten Pkw, der bei Gefahrübergang im Schengener Informationssystem (SIS) als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben ist. Nach polizeilicher Sicherstellung und langwierigen Ermittlungen erklärt der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den erheblichen Rechtsmangel gemäß §§ 323, 435, 440 BGB, da die SIS-Ausschreibung eine nachhaltige Gebrauchseinschränkung darstellt. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung war entbehrlich (§ 440 S. 1 BGB), da dem Kläger die weitere Abwarten der Klärung der Eigentumsverhältnisse unzumutbar war. Die Revision wird zurückgewiesen.

Praxishinweis
Ein im SIS eingetragenes Fahrzeug begründet einen erheblichen Rechtsmangel und berechtigt zum Rücktritt ohne Fristsetzung. Verkäufer müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug frei von behördlichen Zugriffsbeschränkungen ist, da sonst Rückabwicklung droht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 234/15
Entscheidungsdatum : 17. Januar 2017
Amtliche Quelle :

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