BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
OLG München 18. Dezember 2013
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BVerfG 17. Mai 2016

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beschwerdeführer trägt bei einem Fußballspiel eine Hose mit dem Aufdruck „ACAB“ („all cops are bastards“). Er wird wegen Beleidigung gemäß §§ 185, 194 StGB verurteilt, da die Äußerung als ehrverletzend gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten gewertet wird.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht hebt die Verurteilung auf und stellt fest, dass die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG verletzt ist. Die Gerichte haben die Äußerung zu Unrecht als Individualbeleidigung gewertet, da keine hinreichende Individualisierung der angesprochenen Polizeibeamten vorliegt. Die Schranken des § 185 StGB sind verfassungsrechtlich eng auszulegen.

Praxishinweis
Bei Kollektivbeleidigungen ist eine konkrete Individualisierung der Betroffenen erforderlich, um eine Strafbarkeit nach § 185 StGB zu begründen. Die Meinungsfreiheit schützt auch provokante Parolen, sofern keine gezielte persönliche Herabsetzung erkennbar ist.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 257/14
Entscheidungsdatum : 17. Mai 2016
Amtliche Quelle :

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