BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
AG Düsseldorf 19. August 2008
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LG Düsseldorf 6. Februar 2009
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BGH 17. Februar 2010
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OLG Oldenburg 27. Mai 2011

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Sachverhalt
Die Beklagte verkauft dem Kläger einen gebrauchten Pkw unter Verwendung eines Vordrucks der V. Versicherung mit Gewährleistungsausschluss. Der Kläger behauptet einen Unfallschaden vor Übergabe und verlangt Minderung sowie Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Die Klage wird abgewiesen, Revision zugelassen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint die Anwendung der §§ 305 ff. BGB, da die Beklagte die vorformulierten Vertragsbedingungen nicht im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gestellt hat. Die Einbeziehung des Formulars erfolgte einvernehmlich, ohne einseitige Gestaltungsmacht. Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss liegt vor, da kein arglistiges Verschweigen (§ 444 BGB) vorliegt und kein Verbrauchsgüterkauf (§§ 474, 475 BGB) gegeben ist.

Praxishinweis
Bei Verwendung marktüblicher Musterverträge zwischen Verbrauchern ist die Verwendereigenschaft im Sinne der §§ 305 ff. BGB kritisch zu prüfen. Ein einvernehmlicher Formulargebrauch schließt die Anwendung des AGB-Rechts aus und ermöglicht wirksame Gewährleistungsausschlüsse auch bei Privatverkäufen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 67/09
Entscheidungsdatum : 17. Februar 2010
Amtliche Quelle :

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