BGH, Urteil vom 28.01.2010 - VII ZR 174/08
BGH 28. Januar 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Restwerklohn aus einem Bauvertrag. Nach Mahnbescheid und Widerspruch wurde sie zur Anspruchsbegründung aufgefordert. Die erste Zustellung gegen Empfangsbekenntnis scheiterte, eine zweite erfolgte per Postzustellungsurkunde. Das Berufungsgericht wies die Klage wegen Verjährung ab.

Entscheidungsgründe
Streitentscheidend ist § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB i.V.m. § 697 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Das Gericht stellt klar, dass die zweite Aufforderung zur Anspruchsbegründung trotz Wiederholung eine letzte Verfahrenshandlung darstellt, da sie formell zugestellt wurde und die Verjährung damit erst nach Ablauf von sechs Monaten endete.

Praxishinweis
Für die Verjährungshemmung ist auch eine erneute förmliche Zustellung der Anspruchsbegründungsaufforderung relevant, wenn die erste Zustellung scheitert. Dies verlängert die Hemmung der Verjährung und kann Klageabweisungen wegen Verjährung verhindern.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 28.01.2010 - VII ZR 174/08
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VII ZR 174/08
    Entscheidungsdatum : 27. Januar 2010
    Amtliche Quelle :

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