BVerfG, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18
KG 10. August 2018
>
KG 24. August 2018
>
BVerfG 24. August 2018
>
OLG Celle 5. September 2018
>
BVerfG 21. September 2018
>
BVerfG 1. Oktober 2018
>
BVerfG 17. Oktober 2018
>
BVerfG 3. April 2019
>
BVerfG 11. April 2019
>
BVerfG 26. September 2019
>
BVerfG 26. September 2019
>
BVerfG 5. März 2020
>
BVerfG 5. März 2020
>
BVerfG 4. August 2020
>
BVerfG 4. August 2020
>
BVerfG 5. August 2020
>
BVerfG 5. August 2020
>
BVerfG 1. Dezember 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Zwei Beschwerdeführer wenden sich gegen Entscheidungen deutscher Fachgerichte, die ihre Auslieferung nach Rumänien auf Grundlage europäischer Haftbefehle zulassen. Streitgegenstand sind die Haftbedingungen in rumänischen Vollzugsanstalten und deren Vereinbarkeit mit Art. 4 der Charta der Grundrechte der EU (GRCh).

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass Art. 4 GRCh als maßgeblicher Grundrechtsmaßstab gilt. Die Fachgerichte haben die konkrete Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Haftbedingungen nicht hinreichend geprüft, insbesondere hinsichtlich der Haftraumgröße unter 3 m² und der Haftbedingungen im halboffenen Vollzug. Die Aufklärungspflicht umfasst alle Haftanstalten, in denen eine Inhaftierung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfolgt. Die Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 4 GRCh.

Praxishinweis
Bei Auslieferungen auf Grundlage europäischer Haftbefehle ist die Prüfung der Haftbedingungen in den konkret in Betracht kommenden Haftanstalten zwingend. Eine Haftraumgröße unter 3 m² begründet eine starke Vermutung für eine Grundrechtsverletzung, die nur durch kumulativ erfüllte Ausgleichsfaktoren widerlegt werden kann. Die Aufklärungspflicht deutscher Gerichte ist umfassend und darf nicht restriktiv ausgelegt werden.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 2 BvR 1845/18
    Entscheidungsdatum : 30. November 2020
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text