BGH, Urteil vom 25.10.2017 - XII ZR 1/17
BGH 25. Oktober 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin vermietet Werbeflächen auf Fahrzeugen und schloss mit der Beklagten einen fünfjährigen Werbevertrag mit automatischer Verlängerung um weitere fünf Jahre bei fehlender sechsmonatiger Kündigung. Unklar war, wann die Vertragslaufzeit beginnt und somit die Kündigungsfrist endet.

Entscheidungsgründe
Die Vertragsverlängerungsklausel verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB, da der Vertragsbeginn und damit der späteste Kündigungstermin nicht eindeutig bestimmt sind. Die Klausel ist überraschend gestaltet und benachteiligt die Beklagte unangemessen, weshalb sie unwirksam ist.

Praxishinweis
Automatische Verlängerungsklauseln in AGB müssen klar und eindeutig den Beginn der Vertragslaufzeit und den letzten Kündigungstermin benennen. Unbestimmtheit führt zur Unwirksamkeit der Klausel und damit zur Klageabweisung bei Forderungen aus der Verlängerung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 25.10.2017 - XII ZR 1/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZR 1/17
Entscheidungsdatum : 24. Oktober 2017
Amtliche Quelle :

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