BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R
SG Duisburg 9. September 2010
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LSG Nordrhein-Westfalen 11. Januar 2012
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BSG 29. November 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger beziehen Leistungen nach SGB II. Im April 2009 erhielten sie eine einmalige Einkommensteuererstattung, die der Beklagte über 12 Monate als Einkommen anrechnet. Streit besteht über die Berücksichtigung dieser Einmalzahlung im Zeitraum Oktober 2009 bis Februar 2010 und die daraus resultierende Höhe der Leistungen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das LSG-Urteil auf und verweist zurück, da eine fiktive Anrechnung der Einmalzahlung über den Verteilzeitraum unzulässig ist. Nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 SGB II ist Einkommen nur bedarfsmindernd zu berücksichtigen, wenn es im jeweiligen Monat tatsächlich als „bereites Mittel“ zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung steht.

Praxishinweis
Einmalige Einnahmen sind über den Verteilzeitraum nur bedarfsmindernd zu berücksichtigen, wenn sie tatsächlich zur Bedarfsdeckung im jeweiligen Monat verfügbar sind. Eine fiktive Anrechnung trotz Verbrauchs widerspricht dem Sozialstaatsprinzip und kann zu Rückforderungen nach § 34 SGB II führen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 33/12 R
    Entscheidungsdatum : 28. November 2012
    Amtliche Quelle :

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