BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 107/16
OLG Brandenburg 26. Oktober 2016
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BGH 18. Juni 2019

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen für eine Immobilie, die der Beklagte gemeinsam mit der Tochter der Klägerin erwarb. Nach Trennung der Lebensgemeinschaft fordert die Klägerin die Rückgabe der Schenkung, die der Beklagte als unentgeltlich, nicht als Darlehen einordnet.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass die Schenkung an das Kind und dessen Partner unter der Geschäftsgrundlage stand, die Immobilie werde dauerhaft gemeinschaftlich genutzt (§ 313 BGB). Scheitert die Lebensgemeinschaft kurzfristig, liegt ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor, der Rücktritt vom Schenkungsvertrag rechtfertigt. Eine Vertragsanpassung ist unzumutbar, da der Schenker bei Kenntnis des frühen Endes die Schenkung unterlassen hätte.

Praxishinweis
Bei Schenkungen von Immobilien an Kinder und deren Partner ist die Dauer der gemeinsamen Nutzung entscheidend. Scheitert die Lebensgemeinschaft frühzeitig, kann der Schenker regelmäßig Rückzahlung verlangen. Zinsen stehen erst ab Zugang der Rücktrittserklärung zu. Eine teilweise Vertragsanpassung ist meist ausgeschlossen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 107/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : X ZR 107/16
Entscheidungsdatum : 17. Juni 2019
Amtliche Quelle :

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