BGH, Urteil vom 17.04.2018 - X ZR 65/17
LG Bielefeld 20. Juli 2016
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OLG Hamm 17. Mai 2017
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BGH 17. April 2018
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OLG Hamm 7. Februar 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt Wertersatz gem. §§ 528 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB für den Verzicht der Eltern der Beklagten auf ein lebenslanges Wohnungsrecht an einem Grundstück. Die Mutter wurde pflegebedürftig, der Kläger leistete Hilfe zur Pflege. Die Beklagte vermietete das Grundstück und erzielte Mieteinnahmen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt auf den Verkehrswertzuwachs des Grundstücks durch den Wegfall des Wohnungsrechts zum Zeitpunkt der Bedürftigkeit ab. Neben dem Wert des geschenkten Gegenstands sind auch die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen herauszugeben (§§ 528, 818 BGB). Die tatsächliche Realisierung der Wertsteigerung durch Vermietung ist unbeachtlich.

Praxishinweis
Bei Rückforderung wegen Verarmung ist der Wertersatz nach objektivem Verkehrswertzuwachs zu bemessen, nicht nur nach tatsächlich erzielten Nutzungen. Nutzungen aus dem Geschenk sind ebenfalls herauszugeben. Die Bewertung erfordert ggf. sachverständige Feststellungen zum Grundstückswert und Nutzungsdauer.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 17.04.2018 - X ZR 65/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : X ZR 65/17
Entscheidungsdatum : 16. April 2018
Amtliche Quelle :

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