BGH, Urteil vom 07.04.2016 - VII ZR 56/15
LG Wiesbaden 7. Februar 2014
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OLG Frankfurt 16. März 2015
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BGH 7. April 2016

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Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft (10 % der Auftragssumme) nach Kündigung eines Bauvertrags wegen Insolvenzantrags des Auftragnehmers. Streitgegenstand sind die Wirksamkeit der insolvenzabhängigen Kündigungs- und Schadensersatzregelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. Nr. 2 VOB/B (2009).

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält die Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. Nr. 2 VOB/B (2009) für wirksam und nicht wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO oder wegen unangemessener Benachteiligung gem. § 307 BGB unwirksam. Die insolvenzabhängige Kündigung entspricht dem gesetzlichen Leitbild des § 649 BGB und schützt berechtigte Interessen des Auftraggebers, ohne das Wahlrecht des Insolvenzverwalters unzulässig einzuschränken.

Praxishinweis
Vertragliche Kündigungs- und Schadensersatzregelungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. Nr. 2 VOB/B (2009) sind auch im Insolvenzfall wirksam und können vom Auftraggeber zur Sicherung seiner Ansprüche genutzt werden. Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von 10 % der Auftragssumme sind zulässig und nicht unangemessen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 07.04.2016 - VII ZR 56/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VII ZR 56/15
Entscheidungsdatum : 7. April 2016
Amtliche Quelle :

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