BGH, Urteil vom 23.07.2015 - I ZR 83/14
OLG Frankfurt 28. Januar 2014
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BGH 23. Juli 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten Unterlassung der Anrechnung von Bonus-Gutscheinen aus einer Werbeaktion beim Ankauf gebrauchter Bücher auf den Kaufpreis neuer, preisgebundener Bücher. Die Beklagte gewährt Kunden bei Einlieferung von mindestens zwei Büchern einen 5-Euro-Gutschein, der auch für preisgebundene Bücher einlösbar ist.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint eine Gegenleistung der Kunden für die Bonus-Gutscheine und sieht darin einen Verstoß gegen §§ 3, 5 BuchPrG. Maßgeblich ist, ob das Vermögen der Beklagten beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises steigt. Die pauschale Anrechnung ohne Nachweis entsprechender Transaktionskosteneinsparungen ist unzulässig.

Praxishinweis
Gutscheinaktionen beim Ankauf gebrauchter Bücher sind nur zulässig, wenn Gutscheine für preisgebundene Bücher entweder ausgeschlossen oder durch eine nachweisbare Gegenleistung gedeckt sind. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor, der Unterlassungsansprüche begründet.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 23.07.2015 - I ZR 83/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 83/14
Entscheidungsdatum : 22. Juli 2015
Amtliche Quelle :

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