BGH, Beschluss vom 11.04.2019 - I ZR 186/17
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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Im Streit zwischen Kläger und Beklagtem ist eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage offen, die bereits dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Verfahren C-40/17 zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde. Das Verfahren wurde vom 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ausgesetzt.

Entscheidungsgründe
Das Gericht setzt das Verfahren gemäß § 148 ZPO aus, da die im Vorabentscheidungsverfahren des EuGH gestellte Frage 1 auch im vorliegenden Fall maßgeblich ist. Die Entscheidung des EuGH ist für die Beurteilung des Rechtsstreits erforderlich und bindend.

Praxishinweis
Bei Vorliegen einer entscheidungserheblichen EuGH-Vorlagefrage ist eine Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO geboten. Dies verzögert die Entscheidung, sichert aber die Vereinheitlichung der Rechtsanwendung im EU-Recht. Mandanten sind auf mögliche Verfahrensverzögerungen hinzuweisen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 11.04.2019 - I ZR 186/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 186/17
Entscheidungsdatum : 10. April 2019
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text