BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - 2 StR 523/15
BGH 2. Dezember 2014
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BGH 12. April 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte sticht in einer gemeinsamen Wohnung den Nebenkläger mit einem Messer mehrfach, nachdem dieser ihn trotz mehrfacher Aufforderung weiter mit der flachen Hand schlägt. Das Landgericht verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung, verneint jedoch Notwehr.

Entscheidungsgründe
Das Revisionsgericht hebt auf, da die lebensgefährlichen Messerstiche als Notwehr gem. § 32 StGB gerechtfertigt sind. Die Verteidigungshandlung war erforderlich, da mildere Mittel nicht verfügbar oder untauglich waren, und geboten, da kein soziales Näheverhältnis eine Einschränkung des Notwehrrechts begründet.

Praxishinweis
Bei Angriffen in Wohngemeinschaften ist das Notwehrrecht nicht generell eingeschränkt. Lebensgefährliche Verteidigungsmittel dürfen eingesetzt werden, wenn keine milderen, gleich wirksamen Mittel zur Verfügung stehen und der Angriff nicht nur Bagatellcharakter hat.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - 2 StR 523/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 2 StR 523/15
Entscheidungsdatum : 11. April 2016
Amtliche Quelle :

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