BVerfG, Beschluss vom 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
OLG Bamberg 12. Mai 2016
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BGH 14. November 2018
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BVerfG 5. Dezember 2019
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BVerfG 1. Februar 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein minderjähriger Kläger begehrt die Anerkennung einer nach syrischem Recht wirksamen Ehe mit einer unter 16-jährigen Ehefrau, die nach deutschem Recht gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB als unwirksam gilt. Streitgegenstand ist die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm.

Entscheidungsgründe
Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB verletzt Art. 6 Abs. 1 GG, da es die Wirksamkeit von Auslandsehen mit unter 16-jährigen Ehegatten ohne Einzelfallprüfung generell versagt. Die Regelung ist zwar geeignet und erforderlich zum Minderjährigenschutz und zur Rechtsklarheit, aber wegen fehlender Folgeregelungen und fehlender Möglichkeit der nachträglichen Bestätigung nach Volljährigkeit unverhältnismäßig.

Praxishinweis
Die Norm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet fortgeltend, der Gesetzgeber muss Folgeregelungen zu Rechtswirkungen und Bestätigungsmöglichkeiten schaffen. Bis dahin bleibt die Rechtslage unsicher, insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Erbrecht und elterlicher Sorge bei Minderjährigenehen im Ausland.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Beschluss vom 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvL 7/18
Entscheidungsdatum : 31. Januar 2023
Amtliche Quelle :

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