BGH, Vorlagebeschluss vom 14.11.2018 - XII ZB 292/16
OLG Bamberg 12. Mai 2016
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BGH 14. November 2018
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BVerfG 5. Dezember 2019
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BVerfG 1. Februar 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein minderjähriger Kläger und seine Ehefrau, beide syrische Staatsangehörige, schlossen 2015 in Syrien eine Ehe. Nach Flucht nach Deutschland wurde die minderjährige Ehefrau vom Jugendamt in Obhut genommen und von ihrem Ehemann getrennt. Streit besteht über die Wirksamkeit der Ehe und das Umgangsrecht.

Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird ausgesetzt, da das Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB (Fassung Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen 2017) hat. Diese Norm erklärt Ehen mit Beteiligung eines unter 16-Jährigen ohne Einzelfallprüfung als unwirksam, was gegen Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG verstoßen könnte. Die Norm versagt den Schutz der Ehe und des Kindeswohls, da sie keine differenzierte Prüfung zulässt.

Praxishinweis
Die Wirksamkeit nach ausländischem Recht geschlossener Minderjährigenehen unter 16 Jahren ist verfassungsrechtlich umstritten. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Rechtslage unsicher, insbesondere hinsichtlich elterlicher Sorge und Umgangsregelungen bei minderjährigen Ehegatten. Eine Einzelfallprüfung ist geboten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Vorlagebeschluss vom 14.11.2018 - XII ZB 292/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 292/16
Entscheidungsdatum : 13. November 2018
Amtliche Quelle :

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