BGH, Urteil vom 08.09.2021 - 6 StR 174/21
BGH 8. September 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen mehrfacher vorsätzlicher und versuchter Brandstiftung an Jagdhochsitzen, Diebstahls sowie fahrlässigem Umgang mit Kriegswaffen verurteilt. Er entzündet u.a. Jagdhochsitze, die teilweise vollständig ausbrennen, und entwendet Wildkameras. Die Staatsanwaltschaft legt gegen Teile des Urteils Revision ein.

Entscheidungsgründe
Das Gericht qualifiziert Jagdhochsitze als „Hütten“ i.S.v. § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, da sie als unbewegliche, ausreichend abgeschlossene Bauwerke mit Erdverbundenheit gelten. Die Strafzumessung berücksichtigt die geringe Gefährdung von Menschen. Die Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung der Strafen bei besonders schwerem Diebstahl (§ 243 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2 StGB) mangels Begründung.

Praxishinweis
Jagdhochsitze sind als Hütten im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen, was Brandstiftungen an solchen Anlagen strafrechtlich relevant macht. Bei Diebstahl im besonders schweren Fall ist eine nachvollziehbare Begründung für die Strafzumessung zwingend erforderlich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 08.09.2021 - 6 StR 174/21
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 6 StR 174/21
Entscheidungsdatum : 7. September 2021
Amtliche Quelle :

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