BGH, Beschluss vom 08.02.2017 - XII ZB 586/15
AG Ahaus 9. Dezember 2013
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OLG Hamm 13. August 2015
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OLG Hamm 13. November 2015
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BGH 8. Februar 2017
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BVerfG 13. September 2019
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AG Ahaus 18. Mai 2021

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Nicht verheiratete Lebenspartner beantragen die Adoption der minderjährigen Kinder der Partnerin durch den Antragsteller mit gemeinschaftlicher Elternstellung. Die leiblichen Väter sind verstorben. Die Vorinstanzen lehnen die gemeinschaftliche Adoption ab.

Entscheidungsgründe
Die §§ 1741 Abs. 2, 1755 Abs. 1 BGB verbieten die gemeinschaftliche Adoption durch nicht verheiratete Personen; eine Einzeladoption führt zum Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses zum anderen Elternteil. Diese Regelung ist verfassungsgemäß (Art. 6 GG) und konventionskonform (Art. 8 EMRK). Der Gesetzgeber darf die Ehe als rechtlich abgesicherte Lebensgemeinschaft privilegieren.

Praxishinweis
Gemeinschaftliche Adoption durch unverheiratete Lebenspartner bleibt ausgeschlossen. Eine Einzeladoption ist nur mit Verwandtschaftsverlust des leiblichen Elternteils möglich. Die Eheschließung eröffnet den Weg zur gemeinschaftlichen Elternstellung. Verfassungs- und europarechtliche Angriffe sind derzeit erfolglos.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 08.02.2017 - XII ZB 586/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 586/15
Entscheidungsdatum : 8. Februar 2017
Amtliche Quelle :

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