BAG, Urteil vom 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
BAG 24. Oktober 2006

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, schwerbehinderter Arbeitnehmer (GdB ≥ 50), war bis 30.09.2004 mit einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 29 Tagen beschäftigt. Er verlangt Abgeltung von weiteren fünf Zusatzurlaubstagen gemäß § 125 Abs. 1 SGB IX, die die Beklagte nicht gewährt hat.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass der Zusatzurlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX dem vertraglichen Urlaubsanspruch hinzutritt und nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub (§ 3 BUrlG) aufstockt. Der Gesamturlaubsanspruch beträgt daher 34 Tage. Die Beklagte schuldet Abgeltung für den nicht gewährten Zusatzurlaub, da dieser bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstand und nicht durch vorzeitige Beendigung reduziert wurde.

Praxishinweis
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf Zusatzurlaub über den vertraglich oder tariflich vereinbarten Erholungsurlaub hinaus. Arbeitgeber müssen diesen Zusatzurlaub bei Beendigung abgelten, andernfalls droht Schadensersatz wegen Verzug gemäß §§ 275, 280, 283, 286 BGB.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 24.10.2006 - 9 AZR 669/05
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 9 AZR 669/05
Entscheidungsdatum : 23. Oktober 2006

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